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Projektierung: Sicherheitsbeleuchtung

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung dienen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

  • dem gefahrlosen Verlassen eines Gebäudes,
  • der Orientierung in Gefahrenzonen,
  • dem leichten Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen

Sie bestehen aus Rettungszeichenleuchten zur Kennzeichnung sowie Sicherheitsleuchten zur Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege (FuR).

Die Notwendigkeit wird im Brandschutznachweis als Teil der Baugenehmigung, in Richtlinien (Arbeitsstätten-, Beherbergungs-, etc.) definiert oder ergibt sich aus der Risikobeurteilung des Betreibers.

Die Umsetzung der batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung erfolgt je nach Objekt mit Einzelbatterieleuchten, Gruppenbatterieanlagen oder Zentralbatterieanlagen.
Bei letzteren ist zusätzlich die Verkabelung in Funktionserhalt zu berücksichtigen - siehe Bild.

Die geforderte Autonomiezeit richtet nach den Erfordernissen die sich aus der jeweiligen Nutzung (z.B. Verwaltung, Produktion, Schulen oder Beherbergungsstätten) ergeben.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden bei Bedarf durch eine Antipanikbeleuchtung zum Auffinden der FuR ergänzt.